Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere zentrale Screenreader-relevante Aspekte wie Überschriftenstruktur, Listen, semantische Rollen und Name/Rolle/Wert interaktiver Elemente sind nicht konform und erschweren die Orientierung deutlich, auch wenn Alt-Texte überwiegend vorhanden sind.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Mindestkontraste, Probleme bei Textabständen, Hover-/Fokus-Menüproblemen und nicht konsequent übernommene Benutzerpräferenzen beeinträchtigen die Lesbarkeit und Bedienbarkeit stark.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Gebärdensprachliche Informationen sind vorhanden und sonstige Probleme betreffen vor allem visuelle und strukturelle Aspekte, nicht das Hören.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Unvollständige Tastaturbedienbarkeit in der mobilen Ansicht und teilweise unsichtbarer Fokus machen die Nutzung für ausschließlich tastatur- oder hilfsmittelbedienende Personen stark eingeschränkt.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Leichte Sprache und klare Fehlerhilfen unterstützen, aber Strukturprobleme, unklare Formularhinweise und Layoutprobleme bei vergrößertem Text können Orientierung und Verständnis beeinträchtigen.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Leichte Sprache hilft, doch inkonsistente Struktur, Hover-Menüs ohne einfache Schließmöglichkeit und Layoutüberlagerungen können zu Überforderung und Navigationsproblemen führen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
26.07.2024
Prüfung vor 1 Jahr
25.11.2022
Prüfung vor 3 Jahren
Empfehlung
Alt-Texte konsistent in deutscher Sprache bereitstellen, die semantische Struktur (Überschriften, Listen, Fokusinformationen, aria-Attribute) korrigieren, Kontraste und Textabstände verbessern sowie die Tastaturführung inklusive sichtbarem Fokus sichern; die Erklärung zur Barrierefreiheit und technische Dokumente barrierefrei aufbereiten und die WCAG-Konformität aller geprüften Seiten vollständig sicherstellen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.9.1.3.1.a HTML-Strukturelemente für Überschriften |
nicht bestanden | Überschriftenebenen werden durchgängig übersprungen oder falsch verschachtelt, was Nutzern von Screenreadern die Orientierung erschwert; Ebenen sollten sequenziell und sinnvoll eingesetzt werden. |
|
4.9.1.3.1.b HTML-Strukturelemente für Listen |
nicht bestanden | Visuelle Listen werden im Quellcode nicht als ul/ol/li ausgezeichnet, was die Zuordnung von Informationen für assistive Technologien verhindert. |
|
4.9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
nicht bestanden | Eingabefelder, die personenbezogene Daten erfassen, sind nicht mit autocomplete-Attributen versehen; somit können Hilfen zur Eingabe nicht angeboten werden. |
|
4.9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Mehrere Textelemente (z. B. Startseite, Kontakt, mobil) unterschreiten den 4,5:1-Kontrastwert, wodurch sehbehinderte Personen Inhalte schlechter erkennen können. |
|
4.9.1.4.12 Textabstand |
nicht bestanden | Bei maximalen Textabständen kommt es zu Überschneidungen und damit zu Verlust von Lesbarkeit; die Layoutanpassungen müssen ohne Überlagerungen möglich sein. |
|
4.9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus |
nicht bestanden | Das Hauptmenü öffnet sich per Hover und lässt sich nicht über Escape oder einen Klick schließen, sodass Tastaturnutzer und sehbehinderte Menschen mit großer Vergrößerung den Fokus verlieren. |
|
4.9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Innerhalb der mobilen Ansicht sind bestimmte Elemente nicht über die Tastatur erreichbar; motorisch eingeschränkte Nutzer können die Funktionalität daher nicht vollständig nutzen. |
|
4.9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Mehrere Bedienelemente (z. B. Strahlenschutz-Inhalt) werden beim Ansteuern per Tastatur nicht mit einer sichtbaren Fokushervorhebung gekennzeichnet, wodurch motorisch eingeschränkte Nutzer die aktuelle Position nicht erkennen. |
|
4.9.3.1.2 Sprache von Teilen |
nicht bestanden | Englischsprachige Wörter und Abschnitte sind nicht mit lang-Attributen ausgezeichnet, so dass Screenreader die Aussprache falsch auswählen. |
|
4.9.4.1.1 Syntaxanalyse |
nicht bestanden | Der Quelltext ist nicht durchgängig valid, z. B. offene span-Elemente; diese Syntaxfehler erschweren Screenreadern das korrekte Interpretieren der Seite. |
|
4.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Interaktive Elemente (Buttons, ausklappbare FAQ-Elemente, mobile Bedienelemente) fehlen semantische Auszeichnungen (z. B. Rollen, aria-expanded), was blinden Nutzern das Verständnis der Bedienung erschwert. |
|
4.9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG |
nicht bestanden | Die geprüften Seiten erfüllen nicht durchgehend alle WCAG- Anforderungen der Stufen A und AA; für nicht barrierefreie Inhalte werden keine Alternativen bereitgestellt. |
|
4.12.1.2 Barrierefreie Dokumentation |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit weist selbst strukturelle Mängel auf (z. B. fehlende Überschriftenkennzeichnung) und ist daher nicht barrierefrei zugänglich. |
|
5.1 Technische Dokumentprüfung |
nicht bestanden | Das PDF ‚Anleitung für die Beantragung von SSR-Nummern‘ enthält weder Tags noch korrekte Überschriftenauszeichnung und erfüllt damit nicht die PDF/UA-Anforderungen. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.9.1.1.1.a Alternativtexte für Bedienelemente |
im Wesentlichen bestanden | Englischsprachige Alternativtexte verwenden die englische Sprache, zudem fehlen für einige grafische Bedienelemente Alternativen. Die Texte sollten aussagekräftig und deutschsprachig hinterlegt werden. |
|
4.9.1.3.1.d Inhalte gegliedert |
im Wesentlichen bestanden | Absätze werden teilweise mit doppelten Zeilenumbrüchen (br) statt mit p-Elementen strukturiert, wodurch Screenreader im Lesemodus „leer“ ausgeben. |
|
4.9.2.4.1 Blöcke überspringen |
im Wesentlichen bestanden | iFrames (z. B. Datenschutz) besitzen kein title-Attribut mit Beschreibung, sodass Screenreadernutzer den Zweck des Inhalts nicht erkennen können. |
|
4.9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
im Wesentlichen bestanden | Die Erklärung zur Pflichtfeldkennzeichnung steht am Formularende, statt gemeinsam mit den Formularfeldern; sehbehinderte Nutzer müssen das komplette Formular durchlaufen, bevor sie die Bedeutung verstehen. |
|
4.11.7 Benutzerpräferenzen |
im Wesentlichen bestanden | Benutzerdefinierte Schriftgrößen werden nicht durchgängig übernommen und Texte werden teilweise abgeschnitten; systemseitige Einstellungen sollten überall respektiert werden. |
|
5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
im Wesentlichen bestanden | Erklärung vorhanden, enthält Hinweise zur Kontaktaufnahme, Schlichtungsstelle und dokumentierte Barrieren der Prüfung. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.9.1.1.1.b Alternativtexte für Grafiken und Objekte |
bestanden | |
|
4.9.1.1.1.c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken |
bestanden | |
|
4.9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
bestanden | Eingabefehler führen zu Hilfetexten, die korrigierende Hinweise enthalten. |
|
5.3 Feedback-Mechanismus |
bestanden | Feedback-Möglichkeit gemäß BGG ist vorhanden und erreichbar. |
|
5.4 Erläuterungen in Leichter Sprache |
bestanden | Leichte Sprache bietet die erforderlichen Erläuterungen gemäß BITV 2.0. |
|
5.5 Erläuterungen in Gebärdensprache |
bestanden | Gebärdensprachliche Informationen sind gemäß BITV 2.0 vorhanden. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.9.4.1.3 Statusmeldungen |
nicht anwendbar | Nicht geprüft (Nicht anwendbar). |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 08.01.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 14.01.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 01.04.2021