Gutachten

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Website nicht konform Prüfung vom 28.06.2021 ID: #771
Gesundheit Umwelt öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüforganisation
Materna
Stadt
Berlin
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise (Version 1909)
  • Browser: Firefox (Version 88.0.1)
  • Screenreader: NVDA (Version 2020.4)
  • Auflösung: 1280 × 1024
  • Tools: Colour Contrast Analyser (Version 3.1.1), PDF Accessibility Checker 3 (Version 3.0.7.0)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Kaum nutzbar

Viele kritische Fehler bei Alternativtexten, Struktur, ARIA, Tastaturführung, Formular- und Fehlerrückmeldungen sowie unzugängliche PDFs erschweren Screenreader-Nutzung massiv.

Sehbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende Mindestkontraste, teils unsichtbarer Fokus und problematische Menüs beeinträchtigen Lesen und Orientierung stark, auch wenn Inhalte grundsätzlich erreichbar sind.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Gebärdensprachangebote sind vorhanden, aber unvollständig, während die überwiegend textbasierten Inhalte für gehörlose Menschen größtenteils nutzbar bleiben.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Schwere Mängel bei Tastaturbedienbarkeit, Fokusreihenfolge, Hover-Menüs und fehlenden Stop-Steuerungen erschweren oder verhindern Nutzung mit Tastatur oder Spracherkennung teilweise.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Inkonsequente Navigation und Kennzeichnung, bewegte Inhalte ohne Stoppmöglichkeit und unklare Überschriften erhöhen den kognitiven Aufwand deutlich.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Ununterbrochen laufende Meldungen, inkonsistente Menüs und schwache Strukturierung können Aufmerksamkeit und Orientierung für neurodivergente Nutzer stark belasten.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • www.bvl.bund.de

Empfehlung & Status

Empfehlung

Alle nicht bestandenen EN 301 549/WCAG-Anforderungen bearbeiten: aussagekräftige Alternativtexte ergänzen, Auszeichnungen für Inhaltsstruktur und Formularbeschriftungen vervollständigen, Kontrast- und Fokusindikatoren verbessern, Tastaturbedienbarkeit inklusive Menünavigation und bewegter Inhalte absichern, Sprachauszeichnungen und Fehlerhinweise programmatisch bereitstellen sowie die technischen Grundlagen (Syntax, ARIA-Zustände) korrigieren. Dokumente müssen PDF/UA-konform werden und Zusatzanforderungen (Erklärung zur Barrierefreiheit, leichte Sprache, Gebärdensprache) vollständig erfüllen.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
nicht bestanden Grafiken auf der Startseite, darunter das Logo und verlinkte Inhalte, haben ungenaue oder fehlende Alternativtexte; Screenreader lesen Dateinamen aus statt beschreibender Inhalte.
4.9.1.2.3
Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
nicht bestanden Video auf „Onlinehandel“ vermittelt Inhalte ausschließlich über die Bildspur; es fehlt eine Volltextalternative oder Audiodeskription.
4.9.1.2.5
Audiodeskription (aufgezeichnet)
nicht bestanden Mehrere Szenen des Videos transportieren visuelle Informationen, die ohne Audiodeskription für blinde Nutzer intransparent bleiben.
4.9.1.3.5
Eingabezweck bestimmen
nicht bestanden Felder wie Name, E‑Mail, Adresse besitzen kein autocomplete-Attribut, sodass Eingabehilfen den Zweck nicht automatisch erkennen können.
4.9.1.4.3
Kontrast (Minimum)
nicht bestanden Mehrere Textstellen (Footer-Links, Formularhinweise, Fehlermeldungen) weisen Kontrastwerte wie 4:1, 3,1:1 oder 1,4:1 auf und verfehlen den 4,5:1-Mindestwert.
4.9.1.4.13
Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
nicht bestanden Navigationsmenü öffnet sich per Hover, lässt sich aber nicht per Escape oder Klick schließen; beim versehentlichen Aufruf verdeckt das Menü Inhalte und kann nicht mit der Tastatur bedient werden.
4.9.2.1.1
Tastatur
nicht bestanden Wird im Menü der Link „Zurück“ aktiviert, wandert der Fokus aus dem Menü heraus und die tieferliegenden Elemente sind mit der Tastatur nicht mehr erreichbar.
4.9.2.2.2
Pausieren, stoppen, ausblenden
nicht bestanden Aktuelle Meldungen auf der Startseite laufen ununterbrochen; eine Tastaturbedienbarkeit zum Anhalten oder dauerhafte Alternative fehlt.
4.9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
nicht bestanden Sprunglinks sind nicht eingeblendet, im Hauptmenü muss jede Option durch mehrere Tab‑Schritte durchlaufen werden; die Reihenfolge ist für Tastaturnutzer schwer nachzuvollziehen.
4.9.2.4.6
Überschriften und Beschriftungen (Labels)
nicht bestanden Die Hauptüberschrift (h1) aller geprüften Seiten lautet einheitlich „GSB 7.1 Standardlösung“, gibt aber keinen Hinweis auf Inhalt oder Zweck der Seite.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Einige fokussierbare Elemente besitzen keine sichtbare Fokusmarkierung oder nur einen sehr schwachen Kontrast; in bestimmten Browsern ist der Fokus gar nicht erkennbar.
4.9.3.1.2
Sprache von Teilen
nicht bestanden Fremdsprachige Textabschnitte sind nicht mit dem lang-Attribut ausgezeichnet; Screenreader verwenden daher falsche Sprachlisten.
4.9.3.2.4
Konsistente Kennzeichnung
nicht bestanden Pfeilsymbole und Beschriftungen weisen je nach Menüebene unterschiedliche Bedeutungen auf; Suchschaltflächen tragen wechselnde Beschriftungen („Suche“, „Senden“).
4.9.3.3.1
Fehlerkennzeichnung
nicht bestanden Fehlermeldungen sind zwar nahe den Feldern, werden aber nicht programmatisch mit aria-labelledby/-describedby oder Live-Regionen verknüpft, sodass Screenreader nicht eindeutig mitteilen können, welches Feld betroffen ist.
4.9.4.1.1
Syntaxanalyse
nicht bestanden Der W3C-Checker dokumentiert mehrere Syntaxfehler im Quelltext der Startseite, wodurch assistive Technologien Inhalte nicht zuverlässig interpretieren können.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert
nicht bestanden Ein Menüelement kann auf- und zugeklappt werden, liefert aber keine ARIA-Staaten wie aria-expanded, sodass der aktuelle Zustand nicht an Screenreader gemeldet wird.
4.13
Sonstige Auffälligkeiten
nicht bestanden Bedingen Trennstriche (­) in Texten führen dazu, dass Screenreader Begriffe teilweise falsch oder unverständlich ausgeben.
4.14
Ergebnisse der Überprüfung von Dokumenten
nicht bestanden PDF „Lebensmittel online kaufen“ fehlt jegliche Tags, damit kann weder Lesereihenfolge noch Alternativtexte oder Rollen für Screenreader ermittelt werden.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.b
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
im Wesentlichen bestanden Der Alternativtext eines inhaltstragenden Bildes nennt nicht die dargestellte Szene (illegaler Pflanzenschutzmittelkanister) und benennt daher nicht die Information.
4.9.1.1.1.c
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
im Wesentlichen bestanden Dekorative Grafiken verfügen korrekt über leere alt-Attribute, damit Screenreader sie ignorieren können.
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
im Wesentlichen bestanden Auf „Fachmeldungen Gentechnik“ tauchen leere h4-Elemente auf, die Screenreader-Nutzer orientierungslos zurücklassen.
4.9.1.3.1.d
Inhalte gegliedert
im Wesentlichen bestanden Abschnittstext wurde in einem div realisiert ohne p-Auszeichnung; assistive Technologien können die Struktur dadurch schlechter erkennen.
4.9.1.3.1.h
Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
im Wesentlichen bestanden Das Dropdown zur Datenschutzerklärung liefert als programmatische Beschriftung nur „Bitte auswählen*“, der vollständige Kontext fehlt.
4.9.2.4.4
Linkzweck (im Kontext)
im Wesentlichen bestanden Zwei unterschiedliche Menüs führen zu denselben Seiten („Aufgaben“, „Service“); der Kontext liefert nicht den nötigen Hinweis für Screenreader-Nutzer.
4.9.2.5.3
Beschriftung (Label) im Namen
im Wesentlichen bestanden Das Logo verweist auf „Zur Startseite“, der zugängliche Name enthält jedoch nicht den sichtbaren Text, sodass Spracheingaben die Schaltfläche nicht zuverlässig identifizieren können.
4.9.3.2.3
Konsistente Navigation
im Wesentlichen bestanden Navigationsmenüs erscheinen abhängig von der aktuellen Position in unterschiedlichen Ansichten, was den kognitiven Aufwand zur Orientierung erhöht.
5.1
Erklärung zur Barrierefreiheit
im Wesentlichen bestanden Erklärung ist zwar vorhanden, nennt aber nicht die nicht barrierefreien Bereiche, deren Gründe oder barrierefreie Alternativen.
5.3
Erläuterungen in Leichter Sprache
im Wesentlichen bestanden Leichte-Sprache-Seite enthält Inhalte, aber keine textuellen Hinweise zur Navigation und keine Erläuterungen der Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Anlage 2 BITV 2.0.
5.4
Erläuterungen in Gebärdensprache
im Wesentlichen bestanden Gebärdensprachvideos erläutern Inhalte und Navigation, aber nicht die Erklärung zur Barrierefreiheit; sie sind auch nicht als Download verfügbar und verwenden nicht das offizielle DGS-Symbol.

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