Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Prüforganisation
- Materna Information & Communication SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende Alternativtexte, falsche Semantik, ARIA-Probleme und mangelhafte Dokumentstruktur erschweren Screenreader-Nutzung erheblich, machen sie aber nicht völlig unmöglich.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Zu geringe Texte- und Komponenten-Kontraste sowie schlecht sichtbare Fokusindikatoren beeinträchtigen das Erkennen und Bedienen von Inhalten stark.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Gebärdensprachangebote sind im Wesentlichen vorhanden, und es gibt keine gravierenden audioabhängigen Barrieren, nur formale Mängel bei den Videos.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Tastaturnutzung ist grundsätzlich möglich, aber schwache Fokusdarstellungen, inkonsistente Navigation und Probleme für Sprachsteuerung schränken die Bedienbarkeit deutlich ein.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Unpräzise Überschriften, inkonsistente Navigation und unklare Formularhinweise erschweren Orientierung und Verständnis, ohne die Nutzung komplett zu verhindern.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende klare Struktur, wechselnde Navigation und wenig sprechende Labels können Konzentration und Orientierung beeinträchtigen, sind aber nicht vollständig blockierend.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Es sollten fehlende Alternativtexte ergänzt, Kontrast- und Fokusdarstellungen verbessert, Kopfzeilen und Überschriften korrekt ausgezeichnet, Formulare semantisch korrekt beschriftet und mit autocomplete versehen sowie Spracheinstellungen und ARIA-Attribute ergänzt werden. Die Erklärung zur Barrierefreiheit, der Feedback-Mechanismus und technische Dokumente müssen vollständig zugänglich dokumentiert werden, damit die Konformitätsanforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 erfüllt werden können.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Grafiken auf diversen Seiten (z. B. E-Rezept, Registrierung) haben kein aussagekräftiges alt-Attribut, sodass nicht-textuelle Inhalte für Screenreader unzugänglich bleiben. Ergänzen Sie beschreibende Alternativen, die Zweck und Inhalt vermitteln. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Visuell als Überschriften erkennbare Elemente sind nicht mit entsprechenden h‑Elementen ausgezeichnet und springen in der Hierarchie, was die Orientierung mit Screenreadern erschwert. Kennzeichnen Sie strukturierende Textelemente mit passenden Überschriftenebenen, ohne inhaltlich unbegründet zu überspringen. |
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9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
nicht bestanden | Formularfelder für personenbezogene Daten nutzen kein autocomplete-Attribut, sodass Eingabewerkzeuge den Zweck nicht erkennen und keine Vorschläge anbieten können. Definieren Sie für jedes personenbezogene Feld den entsprechenden autocomplete-Wert. |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Textinformationen (z. B. Platzhaltertexte in Formularen) weisen nur ein Kontrastverhältnis von 2,8:1 auf, was das Lesen für sehbehinderte Menschen erschwert. Sorgen Sie für mindestens 4,5:1.), wcag_level? |
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9.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Schriftgrafiken enthalten keinen alternativen Text und stellen Informationen nur visuell dar, wodurch sie für Bildschirmleser nicht zugänglich sind. Verwenden Sie möglichst echten Text oder liefern Sie zumindest eine vollständige textuelle Alternative im Kontext. |
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9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Eingabefelder und Rahmen heben sich mit 1:1 bzw. 2,6:1 nicht vom Hintergrund ab, sodass Nutzer mit Sehschwäche die Bedienelemente schlecht unterscheiden können. Erhöhen Sie den Kontrast auf mindestens 3:1. |
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9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels) |
nicht bestanden | Beispielsweise lauten Überschriften „Position“ oder „Artikel“, ohne inhaltlich orientierende Begriffe, sodass Nutzer nicht erkennen, worum es anschließend geht. Verwenden Sie prägnante Begriffe, die Thema oder Zweck beschreiben. |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Einige Links und Schaltflächen zeigen bei Tastaturnavigation keine oder nur sehr schwache Fokushervorhebungen, da der Kontrast der Rahmen zu gering ist. Machen Sie den Fokus deutlich erkennbar (z. B. durch deutlich kontrastierende Umrandungen oder Hintergründe). |
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9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen |
nicht bestanden | Der sichtbare Text „Ihr Suchbegriff“ taucht nicht im zugänglichen Namen des Suchfelds auf (aria-label ist „Suchfeld“), sodass Sprachsteuerung das Element nicht unter dem sichtbaren Namen anspricht. Stimmen Sie aria-label und sichtbaren Text aufeinander ab. |
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9.3.1.2 Sprache von Teilen |
nicht bestanden | Mehrsprachige Textpassagen (z. B. englische oder ukrainische Begriffe) besitzen kein lang-Attribut, sodass Screenreader die Aussprache nicht anpassen können. Kennzeichnen Sie fremdsprachige Abschnitte mit dem korrekten lang-Wert. |
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9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
nicht bestanden | Pflichtfelder im Registrierungformular sind weder optisch noch programmatisch als solche gekennzeichnet, sodass Nutzer nicht wissen, welche Eingaben erforderlich sind. Kennzeichnen Sie Pflichtfelder (z. B. Stern *) und erklären Sie die Bedeutung zu Beginn des Formulars. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Interaktive Elemente wie ausklappbare Menüs fehlen aria-expanded oder haben Rollen auf falschen Ebenen, wodurch Screenreader widersprüchliche Informationen liefern. Definieren Sie Roles/States korrekt und ergänzen Sie fehlende aria-Attribute (z. B. aria-expanded auf Buttons, korrekte tab-Role-Ebene). |
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9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG |
nicht bestanden | Mehrere Anforderungen der WCAG 2.1 A/AA (insbesondere 9.1.1.1, 9.1.4.3, 9.2.4.7, 9.3.3.2, 9.4.1.2) sind nicht erfüllt, sodass die geprüften Seiten keine durchgängige A/AA-Konformität besitzen. Schließen Sie die dokumentierten Mängel, bevor die Seite als konform gelten kann. |
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12.1.2 Barrierefreie Dokumentation |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist aufgrund der genannten allgemeinen Mängel (Alt-Texte, Kontrast, Fokus etc.) ebenfalls nicht vollständig zugänglich. Korrigieren Sie die Dokumentationsseite gemäß den dort benannten Anforderungen. |
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5.1 Technische Dokumentprüfung |
nicht bestanden | Das PDF tk-positionspapier-e-rezept-2022-data.pdf weist strukturale Mängel (fehlender Titel, nicht taggende Texte, nicht eingebettete Schriften, fehlende Kontraste) auf und ist nicht PDF/UA-konform. Überarbeiten Sie das Dokument und erstellen Sie eine barrierefreie Version (korrekte Tags, Titel, eingebettete Schriften, ausreichender Kontrast). |
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5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Im geprüften Webauftritt ist keine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden, obwohl gesetzlich vorgeschrieben. Stellen Sie eine aktuelle, vollständige Erklärung bereit, die die Anforderungen, Ausnahmen und Alternativen beschreibt. |
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5.3 Feedback-Mechanismus |
nicht bestanden | Obwohl eine elektronische Kontaktmöglichkeit vorhanden ist, wird sie nicht in einer Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben und verlinkt. Ergänzen Sie die Erklärung um den Feedback-Kontakt und sorgen Sie für einen barrierefreien Zugang zur Meldung von Barrieren. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.2.4.5 Verschiedene Möglichkeiten |
im Wesentlichen bestanden | Es gibt lediglich die Suche als durchgängigen Zugangsweg; ein hierarchisch aufgebautes Hauptmenü ist nicht durchgängig verfügbar. Ergänzen Sie einen zweiten stabilen Zugang (z. B. Sitemap oder konsistente Navigation), um alternative Wege anzubieten. |
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9.3.2.3 Konsistente Navigation |
im Wesentlichen bestanden | Navigationselemente variieren in Inhalt und Anordnung zwischen unterschiedlichen Bereichen; das Grundlayout bleibt zwar ähnlich, führt aber zu Orientierungsschwierigkeiten. Vereinheitlichen Sie wiederkehrende Navigationen und halten Sie Reihenfolge und Struktur konsistent. |
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5.5 Erläuterungen in Gebärdensprache |
im Wesentlichen bestanden | Gebärdensprachvideos sind vorhanden, erfüllen aber nicht vollständig Anlage 2 BITV: es wird z. B. nicht das offizielle Logo verwendet und Hinweise zur Dateigröße fehlen. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben und verwenden Sie das offizielle Logo. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüfung vom 09.08.2021
BFIT Bund
Prüfung vom 12.07.2024