Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Deutsche Telekom MMS GmbH
- Stadt
- Dresden
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
- Dauer
- 8 Stunden
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Mehrere Level-A-Fehler bei Alternativtexten, Struktur, Namen/Rollen und insbesondere eine kaum tastaturbedienbare Navigation schränken Screenreader‑Nutzung stark ein.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Mangelhafte Kontraste, Probleme beim Umbruch ins einspaltige Layout, abgeschnittene Texte und Slider-Texte vor Bildern erschweren das Lesen und Skalieren deutlich.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Videos haben unzuverlässige Untertitel und keine Alternativen, hinzu kommt das Fehlen von Gebärdensprache, während sonstige Inhalte überwiegend visuell zugänglich sind.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Zentrale Bereiche wie das Menü sind per Tastatur weder erreichbar noch schließbar und der Fokus ist oft unsichtbar, was die Nutzung für Personen mit motorischen Einschränkungen massiv limitiert.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Leichte Sprache, unklare Titel, komplexe Slider, lange Linktexte und mehrfach verlinkte gleiche Ziele erschweren Orientierung und Verständnis.
Neurodivergenz
Kaum nutzbar
Unübersichtliche Fokusreihenfolge, Slider mit vielen Fokusstopps, uneinheitliche Titel und Links sowie fehlende Strukturierung können Konzentration und Reizfilterung deutlich belasten.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme auf WCAG Level A und AA mit hoher Priorität beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
nicht bestanden | Alle Seiten: Das Logo ist nicht aussagekräftig beschriftet. Alle Seiten: Das BdJ-Logo im Fußbereich ist nur mit "footer-logo" beschriftet. Startseite, Inhaltsseite: Die Grafiken im Slider wiederholen im Alternativtext das Format ("Foto"). Startseite: Der Schalter zum Stoppen des Sliders ist über CSS beschriftet aber nicht vor assistiven Technologien versteckt. Davon betroffen sind ebenfalls die Schalter zu den Social Media Kanälen. |
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1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel |
nicht bestanden | Videoseite: Die von YouTube generierten Untertitel geben nicht korrekt die gesprochenen Informationen wieder. |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht bestanden | Videoseite: Alternativen sind nicht vorhanden. |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Einige Inhalte sind nicht in Regionen strukturiert. Alle Seiten: Links im Fußbereich und Hauptmenü und die Social-Media-Links sind nicht in Listen strukturiert. Startseite: Viele Überschriften Ebene 1 sind definiert. Suchseite: Seite besitzt nur eine Überschrift Ebene 2. Andere visuelle Überschriften sind nicht ausgezeichnet. Inhaltsseite: Überschriftenhierarchien werden übersprungen. Inhaltsseite: Zitat ist auf Codeebene nicht als Zitat ausgezeichnet. Videoseite: Überschriften der Teaser sind innerhalb von Links umgesetzt. Videoseite: Die Überschriftenhierarchie ist nicht korrekt. |
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1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
nicht bestanden | Startseite, Inhaltsseite: Im Slider sind Texte mit transparentem Hintergrund vor Bildern positioniert. Diese können teilweise nur schwer gelesen werden. |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
nicht bestanden | Alle Seiten: In der Hauptnavigation überlagern sich die Elemente. Teilweise werden diese nicht vollständig angezeigt. Alle Seiten: Der Top-Link überlagert Inhalte. Diese sind nur erschwert lesbar. |
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1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
nicht bestanden | Alle Seiten: Das Twitter-Icon hat einen zu geringen Kontrastabstand. Inhaltsseite, Videoseite: Der Kontrastabstand der Social-Media-Icons im Inhaltsbereich ist zu gering. |
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2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
nicht bestanden | Startseite: Der Schalter zum Stoppen des Sliders erhält nicht den Fokus und kann nicht von Tastaturnutzern bedient werden. Alle Seiten: Das Menü kann nicht per Tastatur erreicht werden. Es kann auch nicht per Tastatur geschlossen werden. |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
nicht bestanden | Alle Seiten: Der Cookie-Hinweis ist am Ende der Seite umgesetzt. Der OK-Schalter erhält den Fokus, anschließend wird auf den Browserkopf navigiert. Startseite: Alle Elemente des Sliders werden erreicht. Inhaltsseite: Nicht sichtbare Elemente werden fokussiert. Videoseite: In den drei Teasern im Fußbereich sind jeweils vier Elemente verlinkt. Alle haben das gleiche Ziel. Effektives Navigieren wird dadurch erschwert. |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
nicht bestanden | Alle Seiten: Social Media Links in der Hauptnavigation und im Fußbereich sind nicht beschriftet. Startseite: Text im Slider sind verlinkt. Diese sind aber teilweise sehr lang, wodurch die Links eine unnötig lange Beschriftung besitzen. Startseite: Der Eingangstext hinter der ersten statischen Überschrift ist ebenfalls verlinkt. Der Link hat dadurch einen zu langen Linktext. Hinweis: Suchseite: Der Link auf ressourecenmangel ist insgesamt vier mal vorhanden, die Überschriften sind aber nicht ausgezeichnet. Videoseite: Die Teaser haben vier Links, die alle unterschiedlich beschriftet sind, aber das gleiche Ziel besitzen. Im ersten Teaser ist ein Rechtschreibfehler. |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
nicht bestanden | Nur über die seitenweise Navigation sind tiefer liegende Seiten zu erreichen. |
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2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Der Fokus ist auf sehr vielen Elementen nicht sichtbar. |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Startseite: Im Slider werden mehrere nicht beschriftete Schalter erreicht. Inhaltsseite: Im Bilder-Slider werden mehrere nicht beschriftete Schalter per Tastatur erreicht. |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
nicht bestanden | Ergebnis der formalen Prüfung: nicht bestanden. |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
nicht bestanden | Leichte Sprache ist nicht vorhanden. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
nicht bestanden | Gebärdensprache-Video ist nicht vorhanden. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten: Im Menü werden nur noch die Hauptnavigationspunkte angezeigt. |
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1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
im Wesentlichen bestanden | Startseite: Das Logo ist eine Schriftgrafik, die nur mit "Logo" beschriftet ist. |
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1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten: Das Wort "Barrierefreiheit" in der Hauptnavigation wird abgeschnitten. Inhaltsseite: Die Beschriftung des rechten Schalters im Bilderslider wird verschoben. Auch die Paginierung des Sliders. Videoseite: Der "Mehr erfahren"-Link im Portrait-Teaser ist nicht mehr sichtbar. |
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2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
im Wesentlichen bestanden | Die Seitentitel sind nicht konsistent formuliert: Startseite: Titel nicht aussagekräftig, Portal fehlt. Suchseite: Gut beschriftet. Inhaltsseite: Startseite: Titel nicht aussagekräftig, Portal fehlt. Videoseite: Titel ist aussagekräftig, Portal fehlt. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
bestanden | Startseite: Alle Sliderthemen werden beim linearen Lesen vom Screenreader ausgegeben. Es ist aber immer nur ein Thema sichtbar. Startseite: Beim linearen Navigieren werden die Social-Media-Links ohne Beschriftung vom Screenreader ausgegeben. Startseite: Am Ende des Sliders werden mehrere leere Schalter vom Screenreader ausgegeben. Startseite: Ein nicht sichtbarer Link "Frag den Rechtsstaat" wird ausgegeben. Startseite: Inhalte der Hauptnavigation wird vom Screenreader ausgegeben, auch wenn diese geschlossen ist. Inhaltsseite: Alle Bilder des Bilder-Sliders werden beim linearen Lesen ausgegeben, zusätzlich die Paginierung und alle Schalter im Kontext des Sliders. |
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
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1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
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1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
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2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | Hinweis: Formulierungen mit Sonderzeichen und Textzeichen, bspw. "Ein/e Rechstpfleger/in?", erschweren das Erfassen von Inhalten für Menschen mit Einschränkungen. |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
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2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
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3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
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3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
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3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht anwendbar | |
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1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
nicht anwendbar | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
nicht anwendbar | |
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3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
nicht anwendbar | |
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3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
nicht anwendbar | |
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3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
nicht anwendbar | |
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3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
nicht anwendbar | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
nicht anwendbar | |
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B.1 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform |
nicht anwendbar | PAC3-Test fällt an, ist für das PDF jedoch nicht anwendbar. |