Gutachten

haushaltsbefragung.iab.de

Website nicht konform Prüfung vom 05.06.2024 ID: #428
Soziales öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT Bund
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 125.0.6422.142 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap (Chrome), Landmark Navigation (Chrome), arc toolkit (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Screenreader-Strukturprobleme (fehlende Tabellen-Header, unlogische Sprachauswahl, unklare Links, teils unsichtbarer Fokus) erschweren die Nutzung trotz insgesamt guter technischer Basis.

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift und responsives Layout unterstützen gut, kleinere Fokusprobleme und Strukturmängel sind aber hinderlich.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Es gibt keine relevanten Audio- oder Video-Inhalte, daher entstehen für gehörlose Menschen praktisch keine Einschränkungen.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Fallen und ohne komplexe Zeigereingaben ist gegeben, nur einzelne doppelte Tabschritte und Fokusverluste stören etwas.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Sprache und Leichte-Sprache-Angebot helfen, aber unklare Linkzwecke und Strukturprobleme können verwirren.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Klare Struktur, konsistente Bedienung und keine Zeit- oder Animationszwänge sind positiv, jedoch irritieren unklare Links, Fokusprobleme und die unerwartete Sprachauswahl-Navigation.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • https://haushaltsbefragung.iab.de/
  • https://haushaltsbefragung.iab.de/impressum/
  • https://haushaltsbefragung.iab.de/fragen-und-antworten/

Empfehlung & Status

Empfehlung

Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar (A)
nicht bestanden Startseite: Die drei Logos über den Footer-Bereich sollte in einer Liste zusammengefasst werden. Inhaltseite: Die Tabelle zu der Grafik kann mit einem ScreenReader nicht korrekt gelesen werden. Es fehlt die Auszeichnung der Spaltenköpfe mit <th>.
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben (A)
nicht bestanden Alle Seiten: Nach Betätigen der Ausklappliste mit den Pfeil-Tasten, wird der Anwender direkt auf die Seite in die arabische Sprache geleitet. Sinnvoll wäre, dass der Anwender in das Auswahlmenü aller Sprache gelangt.
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) (A)
nicht bestanden Startseite: Bei den drei verlinkten Grafiken im Bereich „Einblicke in die Nutzung der Befragungsdaten“ fehlen die Linkbeschreibung. Das führt dazu, dass die URL ausgegeben wird. Impressum: Im ersten Absatz wird vor der visuellen Verlinkung eine weitere Verlinkung ausgegeben. Direkt hinter dem Wort „unter“.
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden (entspricht A)
nicht bestanden Auf Vorhandensein: bestanden. Formal korrekt: nicht bestanden. Das Aktualisierungsdatum der EzB darf nicht älter als ein Jahr sein.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte (A)
im Wesentlichen bestanden Die senkrechten Striche zwischen den Links in der Top-Navigation, werden von einem ScreenReader mit ausgegeben und sollte als dekorativ gekennzeichnet werden. Das betrifft auch die Footer-Navigation.
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen (A)
im Wesentlichen bestanden Startseite: Im Bereich „Einblicke in die Nutzung der Befragungsdaten“ sind sowohl die Grafiken als auch die Überschriften mit dem selben Linkziel verlinkt. Das führt zu einem doppelten Tabschritt.
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar (AA)
im Wesentlichen bestanden Startseite: Der Tastatur-Fokus geht bei den verlinkten Grafiken verloren.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich (A)
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar (AA)
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger (A)
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) (AA)
bestanden Ein ausreichender Kontrast ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Text für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbeeinträchtigungen, deutlich lesbar ist. Der Mindestkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien beträgt normalerweise 4.5:1 für normale Texte und 3:1 für große Texte (ab 18pt oder 14pt fett).
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden (AA)
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um (AA)
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend (AA)
bestanden Ein ausreichender Kontrast ist wichtig, um sicherzustellen, dass Nicht-Text-Inhalte für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbeeinträchtigungen, deutlich erkennbar sind. Der Mindestkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien beträgt normalerweise 3:1 für Nicht-Text-Inhalte.
1.4.12
Textabstände sind anpassbar (AA)
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben (A)
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden (A)
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden (A)
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck (A)
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar (AA)
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck (AA)
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar (A)
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden (A)
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung (A)
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar (A)
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet (A)
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet (AA)
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung (A)
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung (A)
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut (AA)
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet (AA)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt (A)
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar (A)
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben (AA)
bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden (entspricht A)
bestanden
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Nach Vorgabe der BITV 2.0 mit §4 muss auch die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichte Sprache angeboten werden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Nach Vorgabe der BITV 2.0 mit §4 muss auch die Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutsche Gebärdensprache angeboten werden.

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen (A)
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel (A)
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen (A)
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen (AA)
nicht anwendbar
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar (AA)
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar (A)
nicht anwendbar
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar (AA)
nicht anwendbar
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar (AA)
nicht anwendbar
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar (A)
nicht anwendbar
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar (A)
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar (A)
nicht anwendbar
2.3.1
Blitzen wird vermieden (A)
nicht anwendbar
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden (A)
nicht anwendbar
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise (A)
nicht anwendbar
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge (AA)
nicht anwendbar
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) (AA)
nicht anwendbar
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform (entspricht AA)
nicht anwendbar